Bei einer Fructoseunverträglichkeit (Fructoseintoleranz) ist ein Kontrollieren der zu sich genommenen Zucker/Lebensmittel sehr wichtig. Deshalb sollten Betroffene ein verständliches und ausführliches Ernährungsprotokoll führen. So können am besten individuelle Toleranzschwellen aufgrund von entsprechenden Diäten entdeckt werden.

Verbotene Zucker:

  • Haushaltszucker, Rohrzucker, raffinierter Zucker
  • Saccharose, Fructose, Sorbit (auch Sorbitol)
  • Zuckeraustauschstoffe (Zuckeralkohole) wie beispielsweise Mannit

Verbotene Lebensmittel:

  • Backwaren, wie Kuchen oder andere Süßigkeiten, die verbotene Zucker enthalten
  • Süße Naturprodukte wie Honig, Früchte, Marmelade
  • Herzhafte Waren wie Salami, Wurst, andere Fleischwaren oder Käse mit verbotenem zucker
  • Zuckerhaltige Getränke wie Fruchtsäfte, Limonaden, Cola oder Alkohol wie Wein, Sekt, Liköre etcetera
  • Alle Obstsorten und Zwiebeln, sowie viele Gemüsesorten wie beispielsweise Tomaten, Erbsen, Bohnen, Karotten et cetera
  • Jede Form von Süßigkeiten wie Schokolade, Eiswaren oder süßem Gebäck

V o r s i c h t bei Packungen mit Aufschrift „Zuckerfrei“! Solche Produkte werden häufig mit Süßungsmitteln wie Sorbit ergänzt.

Erlaubte Zucker:

  • Glucose (Traubenzucker), Dextropur (Pulver aus reinem Traubenzucker)
  • Lactose (Milchzucker), Maltose (Malzzucker)

Erlaubte Lebensmittel:

  • Brote/Brötchen mit Dextropur, Weizen- und Roggenmehl in geringen Mengen
  • Käse, Wurst, Salami ohne Zucker (ggf. mit Zuckerersatz, d.h Dextrose oder Lactose)
  • Zuckerfreie Säfte, Mineralwasser
  • Salate wie Feld- oder Blattsalat
  • Nudel und Reis
  • Gewürze, sowie Knabbergebäck ohne Zuckerzusatz
  • Alle Fleischarten, sowie alle (unpanierten) Fischarten