Bei einer Fructoseunverträglichkeit (Fructoseintoleranz) ist ein Kontrollieren der zu sich genommenen Zucker/Lebensmittel sehr wichtig. Deshalb sollten Betroffene ein verständliches und ausführliches Ernährungsprotokoll führen. So können am besten individuelle Toleranzschwellen aufgrund von entsprechenden Diäten entdeckt werden.
Verbotene Zucker:
- Haushaltszucker, Rohrzucker, raffinierter Zucker
- Saccharose, Fructose, Sorbit (auch Sorbitol)
- Zuckeraustauschstoffe (Zuckeralkohole) wie beispielsweise Mannit
Verbotene Lebensmittel:
- Backwaren, wie Kuchen oder andere Süßigkeiten, die verbotene Zucker enthalten
- Süße Naturprodukte wie Honig, Früchte, Marmelade
- Herzhafte Waren wie Salami, Wurst, andere Fleischwaren oder Käse mit verbotenem zucker
- Zuckerhaltige Getränke wie Fruchtsäfte, Limonaden, Cola oder Alkohol wie Wein, Sekt, Liköre etcetera
- Alle Obstsorten und Zwiebeln, sowie viele Gemüsesorten wie beispielsweise Tomaten, Erbsen, Bohnen, Karotten et cetera
- Jede Form von Süßigkeiten wie Schokolade, Eiswaren oder süßem Gebäck
V o r s i c h t bei Packungen mit Aufschrift „Zuckerfrei“! Solche Produkte werden häufig mit Süßungsmitteln wie Sorbit ergänzt.
Erlaubte Zucker:
- Glucose (Traubenzucker), Dextropur (Pulver aus reinem Traubenzucker)
- Lactose (Milchzucker), Maltose (Malzzucker)
Erlaubte Lebensmittel:
- Brote/Brötchen mit Dextropur, Weizen- und Roggenmehl in geringen Mengen
- Käse, Wurst, Salami ohne Zucker (ggf. mit Zuckerersatz, d.h Dextrose oder Lactose)
- Zuckerfreie Säfte, Mineralwasser
- Salate wie Feld- oder Blattsalat
- Nudel und Reis
- Gewürze, sowie Knabbergebäck ohne Zuckerzusatz
- Alle Fleischarten, sowie alle (unpanierten) Fischarten